Intention
Um den Mitgliedern der Nomadencrew weiteren Mehrwert zu bieten, werde ich immer mal wieder solche How To – Artikel veröffentlichen. Darin wird es konkret um Fragestellungen gehen, die mir immer wieder von Coachees gestellt werden. Mit der Zeit sollte sich somit ein großer Fundus an interessanten Artikeln ergeben.
Die Ausgangslage
Du bist (angehender) Optionshändler und musst die Steuererklärung für das deutsche Finanzamt erstellen. Da der Broker nicht in Deutschland ist, musst du die Zahlen selbst korrekt zusammensuchen.
Wie das geht, erkläre ich dir hier.
IBKR = Interactive Brokers
Reseller sind zum Beispiel: ESTABLY, LYNX, CapTrader
Warum verwenden wir nicht einfach den Steuerbericht, den der Broker in seinem Interface zur Verfügung stellt?
Antwort: Dieser war in den letzten Jahren immer falsch, da die deutsche Steuergesetzgebung nicht korrekt umgesetzt wurde.
Disclaimer
Da ich kein Steuerberater bin, sind alle nachfolgenden Informationen zwar nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt, aber trotzdem keine steuerliche Beratung.
Ich zeige nur, wie ich selbst meine Steuererklärung für den Broker erstelle.
Der nachfolgend gezeigte Vorgang bezieht sich auf das Steuerjahr 2025.
Wo finde ich die Grundlage für die Steuer?
Zuerst brauchst du vom Broker eine Auflistung aller Kontobewegungen.
Die bekommst du hier:
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Jetzt haben wir also das komplette Zahlenwerk vorliegen.
Dividenden, Zinsen und Quellensteuer
Als erstes schauen wir uns das Thema mit den Dividenden, den Zinsen und der Quellensteuer an:
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T-Bills und andere Kapitalmaßnahmen
Wenn du T-Bills (kurzlaufende amerikanische Staatsanleihen) in deinem Depot verwendest, hast du automatisch auch Kapitalmaßnahmen in deinem Depot durch die Buchung der Zinsen beim Verfallsdatum der T-Bills:
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Aktiengewinne und -verluste
Weiter geht es mit den Aktiengewinnen und -verlusten:
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Futures
Weiter geht es mit den Gewinnen aus Futures:
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Treasury Bills
Weiter geht es mit den Gewinnen aus T-Bills, welche du vor Verfall wieder verkauft hast:
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Optionstrades
Weiter geht es mit den Optionsgewinnen:
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Erstellung der Summen für die Anlage KAP
Nun haben wir alle Einzelwerte ermittelt.
Für die Anlage KAP muss man die Zahlen aber noch aufsummieren und in die richtigen Zeilen einordnen:
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Bei der Steuererklärung würde ich immer noch ein Blatt mitschicken in dem die Berechnungen (Summen und Einzelwerte) dargestellt werden und ebenfalls Screenshots der entsprechenden Stellen aus dem PDF des Brokers.
Fazit
Wie wir gesehen haben, ist die Steuererklärung als Optionshändler gar nicht so schwer.
Man muss nur wissen, wo man hinschauen muss und wie man die Zahlen entsprechend aufbereitet.
Mit dem entsprechendem Rüstzeug aus diesem Artikel ist es in Zukunft auch kein Problem mehr für dich, das zu tun.

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keine kritik!
ich kann mir kaum vorstellen, dass das FA deiner selbst erstellen excel tabelle eher traut als der abrechnung deines brokers.
Hey torsten,
alles gut, wir können immer diskutieren / uns austauschen.
Ist von mir sogar explizit so gewünscht 👍
Hast du mal in den zur Verfügung gestellten „informativen Steuerbericht“ ganz nach unten gescrollt?
Ich zitiere hier einfach mal:
„Disclaimer
This statement is not valid as an official tax document in this form . Whilst we have endeavoured to produce a report that reflects both the tax rules and asset
treatments, we recommend that it be checked for both correctness and completeness. The figures shown therein require individual checking by yourself or your
tax adviser in terms of their tax relevance.“
Natürlich könnte ich die Zahlen daraus verwenden, die sind aber einfach Bullshit.
Ich zitiere nochmal aus meinem eigenen Bericht:
„Line 22 Included in lines 18 and 19, losses from the disposal of non-share capital 576,662.31“
Klar, ich habe über ne halbe Million verloren 😂
Also zumindest, wenn ich dem Bericht trauen würde…
Mein Finanzamt akzeptiert seit ca. 10 Jahren die Abrechnung genau so.
Ich liefere denen den kompletten Transaktionsbericht mit und dann meine eigenen Dokumente, aus denen ersichtlich wird, warum wie welche Zahl verwendet wurde.
Liebe Grüße,
Manuel
wie gesagt, ist keine kritik. wenn dann eher am FA 😉
ich bin steuerlich hinsichtlich optionen ein absolutes greenhorn. ich nutze die zahlen aus der abrechnung und mache damit die steuererklärung, die abrechnung vom broker reiche ich immer (online) mit ein. bisher keine beanstandungen. ich könnte mit deinem wissen wahrscheinlich rein steuerlich noch mehr rausholen aber wie ich schon schrieb: ich habe nicht das wissen dafür
Und wie von mir gesagt:
Ich will fair besteuert werden, sehe es also nicht ein, für den gleichen Gewinn doppelt zu zahlen 😉
Und wie unten schon geschrieben, der Steuerreport hat keine steuerlich bindende Wirkung, weil sie selber wissen, dass es nicht wirklich stimmt…
Deshalb der Disclaimer darin.
Das Finanzamt macht das soweit schon richtig, die können ja bei Bedarf meine Zahlen nachrechnen…
Liebe Grüße,
Manuel
also wenn auf 1000 finanzbeamte nur einer dabei ist, der sich mit der besteuerung von optionen auskennt dann ist das viel 😉
Das Taxsheet von IB stimmt weitestgehend, aber prüfen sollte man immer alles. Und denkt bitte auch mal an die Währungen, die sind ab 2025 Kapitaleinkünfte. IB hat extra ein FX-Sheet.
Wie vorher schon geschrieben, stimmt das Taxsheet bei Weitem nicht.
Da muss ich ganz klar widersprechen.
Währungen habe ich extra auch behandelt bei den Aktientransaktionen 😉
Liebe Grüße,
Manuel
Ich rechne das immer genau nach. Mindestens eine Zeile stimmt nicht, ich korrigiere das dann für die Steuererklärung. Aber der Rest stimmt halt.
Geeigneter ist aus meiner Sicht die „Übersicht zur realisierten und unrealisierten Performance“ auf Jahressicht. Da ist man so nah am korrekten Steuerergebnis für die Optionen und die damit verbundenen Aktienpositionen dran, dass sich jeder weitere Aufwand kaum lohnt (zusätzlich sind natürlich Dividenden, Zinsen, Quellensteuern einzubeziehen).
Nur die Positionen, die über den Jahreswechsel gehalten werden, sind meiner Meinung nach wirklich zusätzlich relevant, machen aber doch eher einen vernachlässigbaren Teil aus. Und selbst wenn dieser Teil in einem Jahr ein paar Euro Steuern zu meinen Gunsten ausfällt, so muss ich diese paar Euro Steuern spätestens im folgenden Jahr zahlen, wenn die überhängende Option ausgelaufen ist.
Das ist nach deutschem Steuerrecht natürlich nicht ganz korrekt. Bisher wurde es bei meinem FA so akzeptiert. Möglicherweise sagt sich mein Finanzbeamter auch, das es bei wenigen Euro Unterschied egal ist, ob ich die dieses oder nächstes Jahr zahle. So haben beide Seiten weniger Aufwand – WIN-WIN. 🙂
Und noch etwas zur steuerlichen Betrachtung von Währungsgewinnen/-verlusten. Diese sind für Privatpersonen nur dann relevant, wenn die Differenz auch wirklich realisiert wurde. Reine Buchdifferenzen sind steuerlich irrelevant.
Alles, was ich hier geschrieben habe, ist angelesen oder entspricht meiner aktuell gelebten Praxis. Ich bin kein Steuerexperte. Für sinnvolle Anmerkungen bin ich daher sehr dankbar.
Wünschenswert wäre unbedingt eine Vereinfachung des Steuerrechts. Wir haben in einer Welt der globalen Finanzmärkte aktuell einfach katastrophale und im internationalen Vergleich ziemlich ungerecht verteilte Spielregeln.
Danke für deine Sicht 101-dm 🙏
Auch bei dem von dir genannten Bericht werden die Gewinne bei Einbuchungen / Ausbuchungen durch Optionen falsch berechnet.
Man kann das natürlich so machen, ist die einfachste Methode 👍
Aber ich habe keine Lust, doppelt Steuern zu zahlen auf den selben Gewinn.
Deshalb nehme ich mir jedes Jahr die Zeit und rechne es korrekt durch.
Beispiel: Bei mir wären die Aktiengewinne nach einfacher Methode ca. 7.350 € Gewinn gewesen.
Mit der genauen Methode sind es aber tatsächlich ca. 32.000 € Verlust (bedingt durch die Wechselkursänderung).
Die Zahlen sind natürlich bei jedem individuell und anders.
Und je nach Wechselkursentwicklung ist die einfache Methode mal vorteilhaft und mal nachteilig.
Mir persönlich war die Steuerersparnis von etwa 10.000 € jedenfalls die 3 investierten Stunden wert 😅
Zu deinem letzten Absatz kann ich nur sagen: Da gebe ich dir vollkommen recht 👍
Liebe Grüße,
Manuel
Danke für deine Antwort Manuel!
Ich war bisher davon ausgegangen, dass sich die bei IB dargestellten Einbuchungspreise für Aktien und die sich daraus ergebenden Gewinne bei Korrektur nach deutschem Steuerrecht einfach nur von den Aktien- zu den Optionsgewinnnen verschieben und das letztlich ein linke Tasche, rechte Tasche Spiel ist.
Und die Wechselkursänderungen sollten – soweit ich es herauslesen konnte – in der „Übersicht zur realisierten und unrealisierten Performance“ unter dem Punkt „Gesamt Devisen“ bereits berücksichtigt und verrechnet sein.
Kannst du deinen folgenden Abschnitt daher bitte einmal an einem konkreten Beispiel darstellen? Vielleicht habe ich das bisher falsch betrachtet:
„Beispiel: Bei mir wären die Aktiengewinne nach einfacher Methode ca. 7.350 € Gewinn gewesen.
Mit der genauen Methode sind es aber tatsächlich ca. 32.000 € Verlust (bedingt durch die Wechselkursänderung)“
Hey 101-dm,
das Beispiel ist in dem Artikel, wo du gerade kommentierst, dargestellt.
Aber halt nur für Nomadencrew-Mitglieder…
Das Grundproblem daraus ist:
1) Wechselkurse bei Kauf und Verkauf werden nicht beachtet.
Stattdessen rechnet IBKR: (Verkaufskurs in $ – Kaufkurs in $) * Wechselkurs am Verkaufstag
Richtig ist aber: (Verkaufskurs in € – Kaufkurs in €) zu den jeweiligen Stichtagen.
2) Optionsprämien werden in die Einstands- und Verkaufskurse der Aktientransaktionen verrechnet, falls über Put / Call geschehen.
Das darf man aber in der deutschen Steuer nicht direkt miteinander verrechnen.
Machst du dann die Optionsprämien korrekt, würdest du zwei mal Steuer zahlen (bei der Option + bei der Aktientransaktion)
Liebe Grüße,
Manuel
1) kenne ich so aus dem Jahreskontoauszug. Ist das wirklich im Taxsheet so? Ich werde das auch selber noch checken. 2) wundert mich auch. Werde ich checken. Ist es möglich, dass Estably irgendwas anderes bereitstellt und dort der Fehler liegt? Oder irgendwelche Kontoeinstellungen?
Ich habe auf die Schnelle 3 Transaktionen in den Steuer-PDFs von PWC für 2024 und 2025 gecheckt, eine mit Einbuchung. Alles korrekt. Ich kann keinen Fehler finden.
Das ist gut für dich 👍
Ich habs in den Kommentaren und im Beitrag selbst geschrieben.
Bei mir passt da gar nichts…
bei captrader soll es einen „einzigartigen“ steuerbericht geben. dort sind die beträge schon extra für die anlage kap bereitgestellt so dass man eigentlich nur die beträge aus dem steuerbericht in die anlage kap übernehmen muss. hat da jemand schon erfahrungen machen können?
Das wäre ja ein fataler Fehler. Da müsste das Internet voll von sein. Hast du mal mit Estably gesprochen und dich beschwert? Mich verunsichert das jedenfalls, auch wenn ich noch keinen Fehler bei mir gefunden habe.
Ich vermute mal stark, dass die wenigsten das tatsächlich mal nachvollziehen.
Die nehmen einfach die Zahlen, klatschen die in ihre Steuererklärung und gut ist…
Und nein habe ich nicht.
Das kommt von IBKR direkt, ist seit Jahren bekannt.
Ist halt ein amerikanischer Broker, der die Dinge auf amerikanische (Steuer-) Art regelt.
Deshalb muss man das anpassen, so wie ich es in diesem Post gezeigt habe.
Hast du eigentlich bei IB als Basiswährung Euro oder USD eingestellt?
Natürlich €.
Manuel setzt das entsprechend der deutschen Steuergesetze gut um.
Warum die „Übersicht zur realisierten und unrealisierten Performance“ mit der darin enthaltenen Zeile „Gesamt Devisen“ (Hier Werden Wechselkursschwankungen während der Haltedauer der Positionen berücksichtigt.) meiner Meinung nach trotzdem ganz brauchbar ist, wenn man den Aufwand scheut, soll nachfolgendes Beispiel darstellen. Bei mir stimmen übrigens im o. g. Report alle Beträge. Und da der Einbuchungskurs der Aktien um die Optionsprämie gekürzt – also dort als Gewinn dargestellt, aber gleichzeitig die Optionsposition auf 0 gesetzt wird, ist das unterm Strich auch stimmig, sodass keine Doppelbesteuerung zu befürchten ist.
Nun aber das Beispiel:
Ausgangslage Kontobasiswährung: EUR
Du verkaufst 1 Put auf eine US-Aktie
Prämie: 5,00 USD
Optionsmultiplikator: 100
Du erhältst also: 500 USD Prämie
Wechselkurs EUR/USD = 1,10
Die 500 USD entsprechen: 500 / 1,10 = 454,55 EUR
Was passiert bei IBKR?
IBKR bucht +500 USD Cash auf dein Konto. In deinem EUR-Report wird das zunächst als +454,55 EUR bewertet.
Nächster Schritt: Option verfällt wertlos, USD wurde stärker. Du behältst die gesamten 500 USD.
Aber jetzt: EUR/USD = 1,00. Die 500 USD sind jetzt 500 EUR wert.
Wie zerlegt IBKR das?
1. Optionsgewinn
IBKR zeigt Optionen: +454,55 EUR
2. Devisengewinn
Der USD ist stärker geworden. Dadurch sind dieselben 500 USD jetzt 500 EUR wert.
Zusätzlicher Gewinn: 500 − 454,55 = +45,45 EUR
Das landet typischerweise unter: „Gesamt Devisen“.
Umgekehrt läuft es, wenn der USD fällt.
Nur, um bei deinem Beispiel zu bleiben, ist dieser „Gewinn“ von 45,45 EUR gar kein Gewinn.
Solange die Dollar als Dollar auf deinem Konto verweilen, realisierst du keine weiteren Wechselkursgewinne.
Liebe Grüße,
Manuel
Bei den Optionsprämien ist evtl. das die Erklärung:
https://mein.kiehl.de/Dokument/806996/
Bei den Währungen, sehr komisch. Aber ich habe in meinen alten Aufzeichnungen aus 2021 folgendes gefunden:
https://www.gut-veranlagt.de/interactive-brokers-steuerreporting-deutsche-kunden/
„Den informativen Steuerbericht findet Ihr in der Kontoverwaltung unter Berichte/Steuerdokumente und dann unter Steuern. Unten rechts bei Informative Steuerberichte könnt Ihr nun für Eure Rechtsordnung (also z.B. Deutschland) ein entsprechendes Reporting anfordern.“
Ich hatte mir notiert: „habe Land auf Deutschland umgestellt und muss morgen mal schauen, ob es besser aussieht
Fazit: Dokument bleibt das gleiche, weil Dokument am 08.07.2021 generiert wurde – muss ich schauen, obs nächstes Jahr besser wird“
Was auch immer das bedeutet hat???
Der von dir verlinkte Beitrag (kiehl) bezieht sich auf Optionsscheine und deren Ausübung.
In der Steuererklärung wird das aber explizit nach Stillhaltergeschäften und sonstige Derivate aufgeteilt.
Vielleicht einigen wir uns einfach darauf, dass du eine andere Ansicht hast, wie es laufen sollte, als ich?
Ich mache die Steuererklärung seit 10 Jahren so im Einklang mit den geltenden Gesetzen.
Das werde ich auch weiterhin so machen, so lange die von IBKR gelieferten Berichte nicht mit den deutschen Steuergesetzen übereinstimmen.
Wie du selbst das macht, bleibt dir überlassen 👍
Grüße,
Manuel
Kein Problem.
Das schreibt IB selber:
https://www.interactivebrokers.ie/en/support/tax-faqs.php
Ich habe mir mal meinen 2021-Taxbericht angeschaut. Auch da war eine Stichprobe positiv. Für die Acquisition Cost in Euro bin ich jeweils in den Kontoauszug vom Kauftag gegangen und das passte. Ich weiß aber nicht, ob der Bericht, den ich da gefunden habe, evtl. doch ein korrigierter war.
Früher habe ich übrigens auch die Steuererklärung per Flex-Queries gemacht.