Tax-Harvesting

Was ist das?

Du fragst dich bestimmt: „Häh? Was ist denn Tax-Harvesting? Was will er denn nun schon wieder?“

Einfach beschrieben bedeutet das, dass man Wertpapiere, welche aktuell mit Minus im Depot stehen, verkauft und sofort wieder ankauft. Damit generiert man dann einen steuerlich wirksamen Verlust – man bekommt also eine Steuergutschrift!

Und was zum Teufel hat das Titelbild damit zu tun? Ich finde, es fühlt sich ein bisschen so an. Man schaut ins Depot, das Börsenwetter ist scheiße und überlegt sich, was man daraus noch Positives machen kann. Wie der Mann im Bild 😉

Was bringt das?

Wie gerade schon geschrieben, kann man durch das Tax-Harvesting eine Steuergutschrift erhalten. Damit erreichst du dann, dass du weniger Steuern im aktuellen Jahr bezahlen musst. Die Steuer musst du zwar trotzdem zahlen, aber erst viel später, solltest du irgendwann mal das Wertpapier verkaufen.

Das bedeutet, dass der Zinseszins länger mit mehr Kapital wirken kann und du somit am Ende wohlhabender sein wirst.

Wie geht das?

Erst einmal vorab: Ich bin kein Steuerberater und dies stellt somit keine Beratung dar. Ich schreibe nur über meine eigenen Erfahrungen. Nun aber los:

Laut aktuellem Steuerrecht gibt es verschiedene Verlusttöpfe, welche nicht miteinander verrechnet werden können. Es gibt einen separaten Topf für Verluste aus Aktien, welche nur mit Gewinnen aus Aktien verrechnet werden können. Außerdem gibt es den Topf „Sonstiges“, in den Verluste aus ETFs, Fonds und Termingeschäften fließen. Dieser wird mit den sonstigen Erträgen (Ausschüttungen aus ETFs und Fonds und Gewinne aus Termingeschäften) verrechnet.

Um genau diesen „Sonstiges“-Topf dreht sich das Thema Tax-Harvesting. Denn durch den Verkauf (und anschließenden optionalen Ankauf) von Wertpapieren (ETFs, Fonds) füllt sich dieser Verlusttopf. Anschließende Ausschüttungen aus ETFs oder Fonds erhält man dann solange steuerfrei, bis der Topf leer ist. Außerdem sind Gewinne aus Termingeschäften (Optionshandel) ebenfalls mit dem Topf verrechenbar.

Fazit

Durch das Anwenden des Tax-Harvestings kann man bei einem ETF-Portfolio seine Steuerlast mindern und diese weiter in die Zukunft schieben. Dazu bietet es sich an, ausschüttende ETFs im Depot zu haben, um gleich in den Genuss von steuerfreien Ausschüttungen zu kommen. Damit gibt man dem Zinseszinseffekt einen Booster. Wie das dann aussehen kann, siehst du hier:

Beispiel: Vermögensvergleich mit und ohne Tax-Harvesting
Beispiel: Vermögensvergleich mit und ohne Tax-Harvesting

Person A lässt das Depot einfach laufen und sitzt die Verluste aus. Person B hingegen nutzt das Tax-Harvesting nach jedem Crash (wie hoch die durchschnittlichen Verluste dabei waren, erfährst du hier: “Wie ich mit Verlusten an der Börse umgehe“) und stellt sich somit mit jedem Crash immer besser auf. Nach vielen Jahren kann da eine sehr große Summe zusammenkommen…

Mein letztes Tax-Harvesting

Da ja die Kurse von quasi allen Wertpapieren aktuell 20-30 % niedriger als noch zu Jahresanfang liegen, habe ich mich dazu entschlossen, meine Anlagen im Optionsdepot entsprechend zu handeln.

Ich habe also in den letzten Tagen über 20.000 € steuerliche Verluste angehäuft, was in etwa einer Steuergutschrift von 5.500 € entspricht. Damit habe ich, Stand jetzt (28.09.2022), nur ca. 4.800 € Steuern zu zahlen, anstatt 10.300 €. Und das alleine im Optionsdepot.

Hätte ich die Kursverluste nicht für das Tax-Harvesting genutzt, müsste ich die 5.500 € extra bezahlen, obwohl das Depot über 60.000 € verloren hat in diesem Jahr.

Wie sieht es bei dir aus?

Kennst du Tax-Harvesting?

Hast du es schon einmal gemacht?

Wie sind deine Erfahrungen damit?

Lass es mich gerne in den Kommentaren wissen.

Ich beschäftige mich seit 2015 mit den Themen Finanzen, Frugalismus, Lebensführung und der Frage, wie man ein erfülltes Leben führt. Die finanzielle Unabhängigkeit habe ich schon erreicht. Jetzt geht es darum, mein Wissen zu teilen und anderen zu helfen, ebenfalls ein erfülltes Leben zu führen.

6 thoughts on “Tax-Harvesting

  1. Hallo Manuel,

    ich habe es auch schon gemacht.

    Bei mir ging es aber um Aktiengewinne. Hier habe ich Aktien mit unrealisiertem Verlust verkauft, um eine Verrechnung zu erreichen. Der Gewinntopf startet ja immer mit 0 € am Jahresanfang, so dass er „verloren“ ging. Der Barwerteffekt ist schon beachtlich, wenn die Summen passen. Klar muss sich das bei den Kosten und Spreads lohnen. Bei Neobrokern und Standardwerte zu offiziellen Börsenzeiten aber kein riesen Problem.
    Es gibt noch § 42 AO (Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten). Hier sollte man etwas aufpassen und nicht die gleiche Stückzahl mit dem Verkaufskurs als Limit ansetzen. Auch keine Steuerberatung natürlich. Wahrscheinlich gäbe es beim Broker aber trotzdem keine Probleme.
    Mal sehen, was ich im Dezember in den Töpfen habe und ich optimieren kann?

    Gruß,
    Torsten

    1. Hallo Torsten

      Es ist ja geradezu so vorgesehen vom Gesetzgeber mit den steuerlichen Töpfen, wann man hier Verluste oder Gewinne eingebucht bekommt. Ergo wird das System halt genauso genutzt, wie es gedacht war.

      Außerdem gibt es noch den Grundsatz, dass jeder anhand seiner persönlichen Möglichkeiten besteuert werden soll.
      Das bedeutet aber auch, dass es unsinnig ist, Steuer zu zahlen, obwohl man Verluste hat.
      Weiß gerade das Urteil nicht mehr, aber wurde vor Kurzem auch so entschieden zwecks steuerlicher Verlustverrechnungsbeschränkung (die 20.000 € max pro Jahr).

      Grüße,
      Manuel

  2. Da sehe ich bei einem festen Steuersatz von meistens 26,375% in Deutschland (Kest + Soli) irgendwie wenig Sinn. Würde ich daher nur in Betracht ziehen wenn man in einem Jahr wenig Einkommenssteuer zahlt und daher die Günstigerprüfung anwenden kann und man dadurch ggf. mit dem Zeitpunkt der Besteuerung spielen kann.

    1. Hallo Doso,

      danke für deinen Kommentar.

      Wie im Beitrag schon aufgezeigt, hat diese Vorgehensweise langfristig einen enormen Einfluss auf das Endvermögen.
      Ich habe ebenfalls mit 26,38 % gerechnet.

      Am Besten wirkt es, wenn du Gewinne hast, die du versteuern musst (bei mir Optionsprämien –> Topf „Sonstiges“), obwohl du viele ETFs hast, welche im Minus sind (beim gleichen Broker). Durch das Tax-Harvesting muss ich dann viel weniger Steuern zahlen, da ich meine Gewinne mit den Verlusten verrechnen kann. Somit kann ich auch sofort mit mehr Kapital weiter traden, was dann wiederrum mehr Gewinne bedeutet.

      Grüße,
      Manuel

    1. Hallo Enrico,

      danke für deinen Kommentar.

      Du hast Recht, wenn wir z.B. vom amerikanischen Aktienmarkt sprechen. Dort müssen 30 Tage zwischen Verkauf und Wiederkauf der Wertpapiere liegen.

      Bei uns in Deutschland ist das jedoch nicht illegal.
      Du meinst vielleicht einen Crosstrade, dieser kann aber nur stattfinden, wenn du gleichzeitig eine Verkaufs- und Kauforder zum selben Kurs in den Markt legst. Damit würdest du dir die Aktien / ETFs selbst verkaufen, was illegal ist.

      Da ich aber zuerst komplett in den Markt verkaufe (die Order also gefillt wurde) und erst dann zurückkaufe, haben die Aktien / ETFs ordnungsgemäß den Besitzer gewechselt –> alles OK.

      PS: Keine Steuerberatung, nur Erfahrung.

      Grüße,
      Manuel

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